Lesen Sie unsere AGB, die den rechtlichen Rahmen unserer Dienstleistungen definieren.

Dieser Abschnitt informiert Sie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADD VALUE INTERIOR DESIGN e.U., die Klarheit und Sicherheit bei der Nutzung unserer Angebote gewährleisten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren rechtlichen Bestimmungen und Servicebedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand Juli 2025

1.1 Zusammenarbeit
1.1.1 Ein Vertrag zwischen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. und dem Klienten kommt in der Regel schriftlich zustande. Dazu erhält der Klient im Anschluss an Vorgespräche eine Auftragsbestätigung oder ein spezifisches Angebot für die angebotene Dienstleistung und/oder Produktgruppe. Die Dokumente sind mit Datum und Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person sowie dem Firmenstempel zu versehen und zurückzusenden. Bei Endverbrauchern genügt eine Unterschrift. Gleichwohl kann ein Vertrag zwischen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. und dem Klienten auch mündlich oder fernmündlich zustande kommen.

1.1.2 Die Zusammenarbeit zwischen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. und ihren Klienten basiert auf bestem Wissen und Gewissen. Bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.

1.1.3 ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. und seine Klienten benennen einander bei jedem Projektbeginn Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkundig leiten.

1.1.4 Veränderungen bei den benannten Personen sind den Parteien jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.1.5 Erkennt der Klient, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. beziehungsweise dem zu Projektbeginn genannten Ansprechpartner unverzüglich mitzuteilen.

1.1.6 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Projektdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Von Seiten ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. wird der Klient regelmäßig über den Fortgang oder eventuelle Hindernisse im Projektablauf informiert.

1.1.7 ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diese im Namen und auf Rechnung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. mit Aufträgen betrauen. In diesem Fall wird der Auftraggeber durch ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. darüber informiert.

1.2. Mitwirkungspflichten des Klienten
1.2.1 Der Klient unterstützt ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und/oder Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Klienten dies erfordern. Zu Projektbeginn wird in Absprache mit dem Klienten ein Konzept oder ein Projektleitfaden bzw. ein Produkt- bezogener Zusatzvertrag erstellt, aus dem relevante Arbeitsschritte hervorgehen.

1.2.2 Sofern sich der Klient verpflichtet hat, ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. im Rahmen der Vertragsdurchführung (Pläne, Text, Bild, Ton– o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Klient diese ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Klienten überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, und ist diese Konvertierung ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. nur unter Aufwand möglich, so übernimmt der Klient die hierfür anfallenden Kosten. Darüber hinaus stellt der Klient sicher, dass ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Für die Verletzung der Rechte Dritter übernimmt ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. keine Haftung, soweit sie im guten Glauben davon ausgehen konnte bzw. zu keiner Zeit des Vertragsverhältnisses davon Kenntnis erlangen konnte, dass die Rechte Dritter durch den Klienten verletzt wurden.

1.3. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Klienten für ihn im Tätigkeitsbereich von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. aktiv werden, hat der Klient wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. hat es gegenüber dem Klienten nicht zu vertreten, wenn auf Grund des Verhaltens einer der vorher bezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Klienten ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

1.4. Termine
1.4.1 Termine zur Leistungserbringung werden von Seiten ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. durch den Ansprechpartner bzw. den Projektleiter kommuniziert.

1.4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

1.4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Klienten (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Klienten zuzurechnende Dritte etc.) hat ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. nicht zu vertreten. Sie berechtigen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U., das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit abzuändern. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. wird allerdings  –  so weit möglich  –  dem Klienten Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

1.5. Leistungsänderungen
1.5.1 Will der Klient den vertraglich bestimmten Umfang der von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. zu erbringenden Leistungen ändern, so kann er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. davon absehen, gesonderte Kosten in Rechnung zu stellen, so dies auch mit eventuell vorhandenen Drittpartnern möglich ist. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. ist grundsätzlich bemüht, Änderungswünsche des Klienten auf unkomplizierte Weise zu entsprechen.

1.5.2 ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U., dass zu erbringende Leistungen auf Grund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. dem Klienten dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Klient sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Klient ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

1.5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. dem Klienten die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

1.5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

1.5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Klient mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.

1.5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. wird dem Klienten die neuen Termine mitteilen.

1.5.7 Der Klient hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. berechnet.

1.5.8 ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung für den Klienten zumutbar ist.

1.6. Vergütung
1.6.1 Der Klient trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise –  und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.

1.6.2 Die Vergütung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. erfolgt nach Zeitaufwand oder einen Pauschalbetrag, der in Rechnung gestellt wird. Grundsätzlich ist ein Anteil von 50 Prozent des Gesamt– Projektvolumens vom Klienten zu Projektbeginn als Anzahlung zu leisten. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U., soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

Stundensatz Interior Designer (Mo-Fr, Werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr): Eur.180,-

Stundensatz Interior Designer (17.00 bis 08.00 Uhr, sowie Sa, So, Feiertag inkl. Feiertagszuschlag): Eur. 260,-

Stundensatz Interior Designer (Mo-Fr, Werktags von 08.00 bis 17.00 Uhr): Eur.280,-

Stundensatz Interior Designer (17.00 bis 08.00 Uhr, sowie Sa, So, Feiertag inkl. Feiertagszuschlag): Eur. 370,-

1.6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. getroffen, deren Erbringung der Klient den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Klient die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.

1.7. Rechte
1.7.1 ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. gewährt dem Klienten an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

1.7.2 Eine weitergehende Nutzung, als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Klienten untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, oder zu verwerten.

1.8. Haftung
ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des Honorars begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Drittpartner.

1.8.1 Für leichte Fahrlästigkeit wird grundsätzlich keine haftung übernommen. So aus Gründen der Kulanz ein Schaden von der ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. anerkannt wird, so ist die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadensersatz mit der Höhe des Honorars begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Drittpartner.

1.9. Abwerbungsverbot
Der Klient verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. abzuwerben oder ohne Zustimmung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. zu beschäftigen, als auch keine Subpartner von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. abzuwerben oder direkt zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Klient, eine von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

1.10. Geheimhaltung
10.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

1.10.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

1.10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

1.11. Schlichtung
1.11.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Diskussion zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

1.11.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungs- Verfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungs- Verfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Der Gerichtsstand ist Wien.

1.12. Sonstiges

1.12.1 Die Abtretung von Forderungen ist für die Add Value Interior Design e.U. möglich, jedoch ist der Klient darüber in Kenntniss zu setzen. Eine Abtretung von Forderungen des Klienten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.

1.12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht ist nicht gegeben.

1.12.3 Das aufrechnen von Forderungen ist ausgeschlossen, außer es ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

2. Ergänzende AGB für materielle Leistungen bzw. Produke 

2.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (als Pkt. 2 und weiterführend bezeichnet) gelten als Zusatz zu den AGB’s 1 bis 1.13.3. A (Immaterielle Leistungen) für materielle Leistungen, die ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. mit dem Klienten vereinbart.

2.2 Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Klienten, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).

2.3 Abweichende Bedingungen
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

2.4 Geistiges Eigentum
Konzepte, Skizzen, Pläne und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. zur Geltendmachung einer Abschlagszahlung von 30 Prozent der Angebotssumme berechtigt. So rechte Dritter (Vertragspartner, Tischler, Möbelanbieter etc.) verletzt werden, so sind die Forderungen dieser Partner direkt vom Klienten zu begleichen.

2.5 Annahme des Angebotes
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch den Klienten zustande. Die Annahme eines von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. erstellten Angebotes ist nur als Gesamtangebot möglich. Nicht im Angebot zwingend erforderliche Angebotsteile werden als Optionen gekennzeichnet. Die Annahme des Angebotes erfolgt schriftlich.

2.6. Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht wird ausschließlich Klienten im Sinne des KSchG (Konsumenten Schutz Gesetzt), also dem Endverbraucher, gewährt.  In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Angebot bzw. bereits erteilen Auftrag unter den folgenden Kriterien möglich, wenn
–   es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
–   der Klient seine Vertragserklärung weder in den von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.  für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
–   der Klient nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
–   dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

In allen anderen Fällen ist der Rücktritt ausgeschlossen.

2.7 Stornogebühren
Bei einem Storno durch den Klienten ist ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 30 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 100% Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Klienten zu bezahlen.

2.8 Preisänderungen
Die Angebotspreise von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. bleiben für den Klienten zwei Monate lang ab Bestellung des Klienten verbindlich (ausgenommen sind gesonderte Preiserhöhungsabsprachen). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Lohn- Preiserhöhungen oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu verrechnen.

2.9 Kostenerhöhungen
Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.  liegen, kann kein Einfluß genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.  den Klienten unverzüglich verständigen. Sollte der Klient binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

2.10 Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Klienten zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- sowie Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

2.11 Maßangaben durch den Klienten und Maße von Produkten
Werden vom Klienten Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Klienten als unrichtig, so hat von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. den Klienten davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten trägt der Klienten. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Klienten die Verzugsfolgen (Kosten, Zeitverzögerungen etc.). Add Value Interior Design e.U. übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Abmessungen, Dimensionen oder Qualitäten der empfohlenen Möbel, Einrichtungsgegenstände o.ä. Insbesondere bezieht sich dies auch auf gesetzliche Bestimmungen, z.B. hinsichtlich Brandschutz, arbeitsmedizinischer Richtlinien oder Arbeitnehmerschutz . Gegen den Designer/die Designerin kann ein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch weder direkt noch indirekt geltend gemacht werden. Klienten/Kundinnen sind verpflichtet, vor der Umsetzung von Vorschlägen durch Add Value Interior Design e.U. diese eigenverantwortlich zu prüfen und zu bestätigen. Da viele Einrichtungsgegenstände, die für Klienten/Kundinnen nach deren Auftrag über Lieferanten beschafft und geliefert werden, handgefertigte und/oder künstlerische Produkte sind, sind Abweichungen von Mustervorlagen möglich. Jene Abweichungen sind seitens der Klienten/Kundinnen nicht als Mängelrüge und Gewährleistungsanspruch zu behandeln, wenn die Funktion des Möbelstückes/des Einrichtungsgegenstandes erfüllt wird.

2.12 Mitwirkungspflicht des Klienten
Zur Leistungsausführung ist ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. erst dann verpflichtet, sobald der Klient all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat und den angefallenen Zahlungen nachgekommen ist.

2.13 Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Klient auf seine Kosten und seine Verantwortung zu veranlassen.

2.14 Erfüllungsort und Montagen
Sofern vom Klienten nicht anders angegeben, ist der Erfüllungsort die im Angebot als Anschrift des Klienten vermerkte Adresse.

2.14.1 Montagen: Bei Montagen muss von Klientenseite ebenfalls der Montagebeginntermin eingehalten werden. Es ist nicht nur auf die Zugänglichkeit zum Objekt zu achten, sondern auch darauf, dass entsprechende Vorleistungen und/oder Trocknungszeiten berücksichtigt wurden und diese Vorleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Baustrom und Wasser, etc. müssen kostenlos zur Verfügung stehen, bzw. eine Montage nach den geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen möglich sein. (WC, Beleuchtung, Heizung, usw.)

2.15 Liefertermine, Annahmeverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Klienten der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Klient zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Klient in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Klienten. Dies gilt auch bei Teillieferung.

2.16 Teillieferungen
Der Klient ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht eine Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

2.17 Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Klient unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Klient kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag über das vom Verzug betroffene Produkt bzw. die betroffene Leistung, zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Klienten sind ausgeschlossen.

2.18 Gefahrenübergang
Alle Gefahren, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Klienten über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.

2.19 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.. Bei Zahlungsverzug des Klienten ist von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

2.20 Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Klienten ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. untersagt.Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. sofort zu melden. Der Klient hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

2.21 Zahlungsziel
50 % der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Einlangen der Anzahlung bei Add Value Interior Design e. U. zu laufen. Weitere 25 % der Auftragssumme sind vor Anlieferung und Montagebeginn fällig (Zahlungseingang 3 Werktage davor). Falls der Klient dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Weitere 15 % sind vor Dekorationsmontage bzw. in der letzten Baustellenwoche fällig. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Auftragssummen ab 20.000,00 Euro erhält ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. vom Klienten eine Garantie dessen Bankinstitutes in der Höhe der entsprechenden Auftragssumme ( inkl. UST ).

2.22 Zahlungsverweigerung
Der Klient kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages

2.23 Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich netto Kassa, ohne Abzug, zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen. Gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Klienten.

2.24 Mahn- und Inkassospesen
Der Klient verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Klient, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Klient pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr ein Betrag von € 5 zu bezahlen.

2.25 Verzugszinsen
Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug wird als Ersatz für die ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüberhinausgehenden Schadens ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

2.26 Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten (insbesondere gemäß Punkt 2.24), dann auf Zinsen (insbesondere gemäß Punkt 2.25) und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

2.27 Terminsverlust
Kommt der Klient seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Klienten seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. den Klienten unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

2.28 Aufrechnung von Gegenforderungen
Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

2.29 Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei allen anderen Geschäften, dh nicht mit Verbrauchern, gelten folgende Regelungen: Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Klienten aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Klient zu beweisen. ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U.  hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

2.30 Verschleißteile
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

2.31 Eigenschaften des Liefergegenstandes
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass der Liefergegenstand nur jene Sicherheit bietet, die auf Grund von Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferzweckes über die Behandlung des Liefergegenstandes (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) und erforderliche Wartung, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

2.32 Termin zur Verbesserung bzw. Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Klient bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Klienten angemessenes Entgelt zu leisten.

2.33 Haftung für Schäden
ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen. 

3. -Schlussbestimmungen:

3.1 Ergänzungen

3.1.1 Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

3.1.2 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen.

3.1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil.

3.1.4 Auf dieses Vertragsverhältnis sowie daraus entstehenden Verpflichtungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

3.1.5 Zustimmung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen auf Grundlage §11 UstG. Mit der Bestellung stimmt der Klient/die Kundin zu, dass Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausgestellt und versendet werden. Das ersetzt die diesbezügliche postalische Zusendung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt dann nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per E-mail. Der Klient/die Kundin gibt dem Designer/der Designerin zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse bekannt und hält über etwaige dahingehende Änderungen informiert.
Der Klient/die Kundin hat dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs- und Antworts-, Ausdrucksmöglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen nicht blockiert wird. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang von Rechnungen behindern gehen zu Lasten des Klienten. Automatische Antworten seitens der vom Klienten angegebenen Kontaktadressen über die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.


3.1.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien.

3.2 Salvatoresche Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ADD VALUE INTERIOR DESIGN E.U. “ behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in Zusatzverträgen und Vereinbarungen.

3.3 Allgemeine Richtlinien
Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine gesonderten Regelungen aufscheinen, gelten als Grundlage für diesen Vertrag die einschlägigen  Ö – NORMEN.

3.4 Datenschutz
Mit Abschluss dieses Vertrages stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir gemäß dem § 17 und 18 Datenschutzgesetz Ihre Daten automationsunterstützt vermitteln, verarbeiten und übermitteln dürfen.

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